»Wie AfA dich finanziell ausbluten kann!«

Was ist eigentlich AFA? Jeder Selbständige sagt: „Das weiß ich doch!“. Auf die Frage: „Was ist Afa denn genau?“ antworten viele Selbständige mit der Antwort: „Abschreibung für Anschaffung!“. Werter Leser: Hätten auch Sie so geantwortet?

 

Im Steuerrecht spricht man von AfA als Absetzung für Abnutzung (§ 7 EStG). Abnutzung und Anschaffung sind jedoch grundsätzlich zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Anschaffung ist Heute: das ist sozusagen ein „Heute-Posten“. Abnutzung ist Zukunft: das ist ein „Zukunfts-Posten“. Oder sehen Sie das anders?

 

Nun klingt das alles doch ganz banal. Was soll also der ganze Zores? Nun, die Auswirkungen der Auffassung „Abschreibung für Anschaffung“ oder „Absetzung für Abnutzung“ können fatal sein. Wer annimmt, AfA ist die Abschreibung für die Anschaffung des Wirtschaftsguts, vergisst dabei, dass das Wirtschaftsgut sich abnutzt (auch außerplanmäßig) und wieder angeschafft werden muss. Und genau hier liegt der Sinn der AfA: Spare durch die AfA über die Abschreibungsdauer so viel Steuern, dass die angesparten Steuern dazu verwendet werden können, das Wirtschaftsgut wieder zu beschaffen. Ist doch eigentlich ganz fair vom Gesetzgeber! Oder?

 

Der Gesetzgeber hatte also mit der Afa – Absetzung für Abnutzung – eine wirklich gute Idee für die Wirtschaft. Denn dadurch, dass ein Unternehmer ein Wirtschaftsgut für seine Wertschöpfungskette benötigt, und sich dieses Gut über die Jahre des Gebrauchs abnutzt und an Wert verliert, kann ein Unternehmer, den Wert der Abnutzung von den Steuern absetzen. Denn schließlich gehört der Wertverlust durch die Abnutzung ja mit zur unternehmerischen Tätigkeit.

 

Heißt im Rückschluss: Der Gesetzgeber ging davon aus, dass ein Wirtschaftsgut von bereits versteuertem Geld angeschafft worden ist. Das Wirtschaftsgut ist sozusagen eine Investition in das Unternehmen. Und damit der Unternehmer nicht für dasselbe Wirtschaftsgut ständig wieder versteuertes Geld einsetzen muss, darf er sich durch die AfA Geld ansparen, damit er sich am Ende der Abschreibungszeit durch das angesparte Kapital wieder ein neues Wirtschaftsgut anschaffen kann – ohne gleich wieder versteuertes Geld in die Hände nehmen zu müssen.

 

Doch hält sich jeder auch an die Grundsätze der AfA? Das ist fraglich! Selbst die Finanzwirtschaft argumentiert bei Krediten mit AfA (Anm: vorausgesetzt, die Sicherheiten stimmen beim Kreditnehmer!): „Sie können sich diesen Kredit doch leisten. Sie haben ja auch die AfA.“

 

Alle Anschaffungen, die in das Eigentum übergehen, sind aus versteuertem Geld bezahlt worden. Kann AfA nicht genutzt werden – wie bei Angestellten – dann heißt es: Je höher der Steuersatz ist, desto teuer wird eine Anschaffung (im Sinne von: »Was hat es mich an Arbeit gekostet?). Jede private Anschaffung ist sozusagen mit persönlicher Lebenszeit gekauft worden.

Doch zurück zum Thema AfA. Setzt eine selbständige Person die AfA ein, um einen Anschaffungskredit zu finanzieren, kann die Person das zwar machen, aber sie verstößt gegen die Grundidee. Und das kann verheerende Auswirkungen haben. Denn dieser Person fehlt dann das Geld für die Wiederbeschaffung und es wird wieder ein Kredit gebraucht. Und das freut die Bank! Denn Geld gibt es ja nur gegen Sicherheiten. Und wenn grad mal keine da sind, gibt es auch kein Geld. Oder welches zu sehr hohen Zinsen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

 

Die Problematik der AfA wird erst richtig offensichtlich, wenn Kreditlaufzeit und Abschreibungszeitraum nicht gleich lang sind. Denn plötzlich muss ein Selbständiger von einem auf das andere Jahr viel mehr Steuern zahlen als bisher und weiß gar nicht warum! Und hat man mehrere Abschreibungen laufen, verlieren die meisten den Überblick! Inklusive derer, die nur den steuerlichen Jahres-Blickwinkel haben.

 

Dann kommt den Selbständigen meist die Sache: »Ich muss so viele Steuern zahlen!“ in den Sinn. Das Bedürfnis Steuern zu sparen dann wird sehr groß. Aus entsprechenden Kreisen bekommt man dann oft die Antwort: „Dann müssen Sie halt etwas investieren!“. Merken Sie was, lieber Leser? Es geht wieder von vorne los! Halt wie in einem Kreis. Keiner weiß, wo der Anfang war und das Ende ist. Nennt man das einen Teufelskreis?

1 Kommentar
  1. Gunter Hennig
    Gunter Hennig sagte:

    Hallo liebe Unternehmer,

    da war doch noch was.

    Hier nur ein Beispiel aus deer Praxis mit hohen Risiken für eine Insolvenz

    Hohe Abschreibung, kaum genug Gewinn für die laufenden Lebenshaltungskosten, hohe Zinsen für Überziehungskredite mit der Folge, dass erst mal richtig viel Liquidität fehlt.
    Und wo kommt die dann her. Wenn’s eng wird heißt es dann meist “hätte ich das doch nur früher gewusst, dann hätte ich das anders gemacht. Wenn noch wo was geliehen werden kann, geht’s vielleicht noch mal glimpflich ab.

    Ich wünsch allen Unternehmern Freund mit Geld, die nicht darauf angewiesen sind es morgen wieder haben zu müssen.

    Liebe Grüße Ihr J.G.H.

    Und jetzt?

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