Versicherungen: »Nicht unbedingt kundenorientiert!«

Einige Gerichtsurteile haben in der Vergangenheit die Geschäftspraktiken und Vorgehensweisen von Versicherungen gegenüber ihren Kunden angeprangert. Hier einige Beispiele:

  • LG Hamburg 06.1983: Landgericht Hamburg bezeichnet Kapital-Lebensversicherung als Legaler Betrug (AZ 74 047/83)
  • BGH 05.2001: Bundesgerichtshof erklärt Klauseln zum Abschluss und Beendigung von Lebensversicherungen für unwirksam (AZ 1 BvR 1036/99)
  • BVerfG 07.2005: Bundesverfassungsgericht stuft Teile der Geschäftspraxis der Lebensversicherungsgesellschaften als “verfassungswidrig” ein (AZ 1 BvR 80/95)
  • BGH 10.2005: Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Versicherten (AZ IV 162/03)
  • BGH 09.2007: Ansprüche bei fondsgebundenen Versicherungen (AZ IV ZR 321-05)
  • BGH 06.2012: Ansprüche bei Kapitalversicherungen – Abschluss 2001-2007 (AZ IV ZR 201/10)
  • EuGH-Urteil 12.2013: Europäischer Gerichtshof kippt Widerrufsfrist – Abschluss 1994-2007 (AZ C-209/12)

Ist das nur der Gipfel vom Eisberg? Auch von Regierungsseite wurde bestätigt, dass die Garantien der Versicherer eigentlich keine Garantien sind und Lebensversicherer Kunden über mögliche Leistungskürzungen nicht informieren müssen (Frankfurter Rundschau, Nr. 22, 72. Jahrgang, 27. Januar 2016, Seite 15 »Transparenz Fehlanzeige« sowie Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/7721 zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion)

Vor bereits 35(!) Jahren hat der Bund der Versicherten (BdV) mit der Aussage „Die Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist legaler Betrug.“ nicht nur den Verband der Lebensversicherungsunternehmen erzürnt. Die Versicherungsbranche klagte gegen den BdV. Das Landgericht Hamburg hatte die Klage im Juni 1983 abgewiesen (AZ 74 047/83) und führte u.a. aus:

»Die streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung dieser Versicherung als „Legaler Betrug“ wird von dem Abschluss solcher Verträge abgeraten.

Es ist ein öffentliches Interesse daran vorhanden, dass potentielle Versicherungsnehmer über die verschiedenen Möglichkeiten, das Todesfallrisiko zu versichern, aufgeklärt werden. Angesichts dessen, dass in der Werbung des Klägers und seiner Mitgliedsunternehmen die Lebensversicherung zur Altersversorgung im Vordergrund steht, besteht ein Aufklärungsbedürfnis über die Versicherungsart Risiko-Lebensversicherung.

Die Aussagen in der Broschüre zum Thema Risiko-Lebensversicherung und Lebensversicherung zur Altersversorgung ergeben, dass hier ein Vergleich zwischen diesen Versicherungsarten vorgenommen und im Interesse der Verbraucher – als für diese günstiger – der Abschluss von Risiko-Lebensversicherungen empfohlen wird.«

Die Versicherungsbranche legte daraufhin Berufung ein. Sie zog sie aber in der Erkenntnis, dass sie den Prozess nicht gewinnen konnte, zurück.

Hier einige Hintergründe, die Axel Kleinlein, Vorstand beim Bund der Versicherten, 2018 in einem Interview zum BdV Sondernewsletter: »35 Jahre „legaler Betrug“«  erläutert hat.

Frage: „Die Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist legaler Betrug.“ – mit dieser Aussage erzürnte der BdV vor 35 Jahren nicht nur den Verband der Lebensversicherungsunternehmen, er entzündete auch eine Debatte, die bis heute anhält. Freut oder betrübt Sie das eher?

Axel Kleinlein: Das ist mehr als betrüblich, denn wir legen ja den Finger in eine Wunde, die deutlich älter ist als 35 Jahre. Man muss sich mal vor Augen halten, dass es zum Beispiel das System der Zillmerung – und das ist ja eine der Ursünden der deutschen Lebensversicherung – bereits seit etwa 150 Jahren gibt. Wir reden hier also über Probleme mit deutschen Lebensversicherungsverträgen, die deutlich älter als 35 Jahre sind. Eigentlich würde man sich ja wünschen, dass sich etwas tut oder ändert, wenn ein solcher Missstand endlich mal benannt wird. Leider ist das bis heute nicht passiert. Auch nach 35 Jahren „legaler Betrug“ müssen wir leider immer noch sagen, der legale Betrug lebt wie eh und je. Die Enteignung der Kundinnen und Kunden findet immer noch statt. Es ist eigentlich eher schlimmer geworden als besser.

Frage: Wie funktioniert dieser legale Betrug denn?

Axel Kleinlein:  Hintergrund ist, dass der Kundenschaft, ein Lebensversicherungsvertrag oder auch eine private Rente, Riester-Rente oder auch Rürup-Rente als eine Art Sparvertrag verkauft wird. Dabei wird ihr suggeriert, sie würde fair, angemessen und sauber an den Gewinnen beteiligt, die mit ihren Geldern erwirtschaftet werden. Dem ist aber nicht so. Die Versicherungsunternehmen nehmen das Geld, arbeiten damit und lassen die Kundenschaft nur zum Teil überhaupt an den Gewinnen teilhaben.

Da geht es um die sogenannte Überschussbeteiligung, die wichtig ist, damit ein Vertrag sich überhaupt mal rechnen könnte. Und da nutzen die Versicherungsunternehmen eben oft jede erdenkliche Lücke, um den Kundinnen und Kunden diese Gelder vorzuenthalten. Und wenn es dann richtig eng wird und die Kundschaft eigentlich einen echten Anspruch auf solche Überschüsse hätte, um noch mehr zu bekommen, dann kommt immer wieder der Gesetzgeber, hilft den Versicherungsunternehmen und enteignet letztlich unter‘m Strich die Kundenschaft.

Wir haben immer wieder erlebt, dass der Gesetzgeber wieder eine neue Möglichkeit eröffnet hat, ganz legal den Kundinnen und Kunden Überschüsse vorzuenthalten. Zuletzt vor vier Jahren beim Lebensversicherungsreformgesetz. Dieses Gesetz erlaubt den Versicherern in großem Umfang den Kundinnen und Kunden eine bestimmte Art der Überschussbeteiligung – die Beteiligung an den Bewertungsreserven – radikal zu kürzen. Und die hatten wir erst 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt!

Frage: Was war seinerzeit der Kern der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht?

Axel Kleinlein:  Wenn die Versicherungsunternehmen Geld von den Kundinnen und Kunden bekommen, dann legen die das Geld ja irgendwie an. Neben Zinsen und Dividenden erwirtschaften die Unternehmen aber auch Kursgewinne mit diesen Anlagen. Diese Gewinne schlummern in den Kapitalanlagen als sogenannte Bewertungsreserven. Und weil die Versicherer diese Anlagen mit Kundengeldern finanzieren, haben die Versicherten eben auch Anspruch darauf, an diesen Bewertungsreserven beteiligt zu werden, so das Bundesverfassungsgericht.

Wir haben 2005, nach einem knappen Jahrzehnt, vor den Gerichten erstritten, dass es also eine Beteiligung der Kundschaft an den Bewertungsreserven geben muss. Drei Jahre später hat der Gesetzgeber es dann auch festgeschrieben, so dass diese Beteiligung erst ab 2008 überhaupt erfolgt ist. Nur sechs Jahre später hat dann der Gesetzgeber, im Windschatten der Fußball-WM, die Enteignung der Kundinnen und Kunden im Lebensversicherungsreformgesetz festgeschrieben, so dass fast alles an Bewertungsreserven mittlerweile der Kundschaft wieder vorenthalten wird.

Frage: Dann gab es nur für wenige Jahre überhaupt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven?

Axel Kleinlein:  Ganz genau. In den etwa 150 Jahren der deutschen Lebensversicherung haben die Kundinnen und Kunden gerade mal acht Jahre lang die Kunden überhaupt eine Beteiligung an allen Bewertungsreserven bekommen. Wir mussten dafür allein schon zehn Jahre vor die Gerichte ziehen. Mittlerweile sind wir schon wieder vier Jahre gegen das Lebensversicherungsreformgesetz tätig. Das ist schon eine bittere Bilanz, die wir ziehen müssen. Das zeigt noch einmal mehr, wie stark der legale Betrug in der deutschen Lebensversicherung verankert ist.

Frage: „Legaler Betrug“, das wird die Lebensversicherungsbranche nicht gerne hören. Wie hat die denn damals vor 35 Jahren reagiert, als das erste Mal vom legalen Betrug die Rede war? 

Axel Kleinlein: Die Lebensversicherungsbranche hat damals sehr aufgeregt reagiert, nachdem wir auch mit anderen Verbraucherschützern dieses Statement „Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind legaler Betrug“ losgelassen haben. Da haben wir offensichtlich bei der Lebensversicherungswirtschaft einen Nerv getroffen. Denn wir haben offengelegt, wie das echte Konzept dieses Betrugs ausschaut. Die Versicherungsunternehmen wollten uns dann verbieten, dass wir das auch sagen und sind deswegen auch vor die Gerichte gegangen. Aber sie sind nicht damit durchgekommen, denn auch wenn die Lebensversicherungswirtschaft bis in die höchsten Höhen der Politik Einfluss ausübt – die Gerichte haben sich von der Versicherungswirtschaft gottseidank nicht einfangen lassen. Wir haben Recht bekommen, da die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Frage: Geht die Versicherungswirtschaft denn heute souveräner mit dem Vorwurf des legalen Betrugs um?

Axel Kleinlein: Die Versicherungsunternehmen sind bis heute immer noch sehr, sehr empfindlich, wenn es um den legalen Betrug geht. Ich erlebe das immer wieder bei Veranstaltungen, wenn ich von dem legalen Betrug rede, und es sind Vertreter der Versicherungswirtschaft da oder auch Vermittler anwesend – da kommen Buhrufe, da werde ich ausgepfiffen. Das sind teils sehr persönliche Angriffe. Was man daran sehen kann: die deutsche Lebensversicherung ist noch sehr stark von der Überzeugung getrieben, etwas Gutes zu tun. Nicht immer haben die Akteure ein klares Bewusstsein, dass sie letztlich auch ein bisschen mit legalem Betrug ihr Geld verdienen.

Frage: Hat sich seitdem etwas geändert? Für die Verbraucherinnen und Verbraucher? Bei den Versicherungsgesellschaften? Hat der Betrug nachgelassen?

Axel Kleinlein: Das Problem, das wir damals schon benannt haben, besteht auch weiterhin, aber die Versicherungswirtschaft ist geschickter darin geworden, den legalen Betrug zu verstecken. Vor 35 Jahren waren die Versicherungsverträge noch relativ einfach kalkuliert. Ein Versicherungsmathematiker konnte damals mit vier Kostengrößen den gesamten Tarif kalkulieren. Heute ist das überhaupt nicht mehr vorstellbar. Die Tarife sind viel komplizierter, die Tarifwerke mit dem ganzen Kleingedruckten drum herum deutlich intransparenter geworden. Nebenbei findet jetzt aus unserer Sicht auch noch legaler Betrug bei den Bewertungsreserven statt, bei zusätzlichen Reservepuffern oder auch bei den Sterbetafeln – alles gedeckt durch Gesetze und durch immer undurchschaubarere Produkte.

Die Intransparenz als unternehmerische Chance“ – so hat das mal eine Journalistin geschrieben – ist deutlich größer und deutlich umfangreicher geworden, als man sich das vor 35 Jahren überhaupt hätte vorstellen können.

Frage: Also kein Jubiläum, das man feiern kann…

Axel Kleinlein: Wir Verbraucherschützer würden uns natürlich wünschen, dass es niemals wieder derartige Jubiläen gibt. Ich bin aber realistisch genug, einschätzen zu können, dass es diesen legalen Betrug geben wird, solange es die deutsche Lebensversicherungswirtschaft in dieser Form gibt.

Aber wir müssen uns auch nichts vormachen. Es gibt das eine oder andere Unternehmen, das mit dem Rücken zur Wand steht. Größtenteils sind die Probleme selbstgemacht. Dennoch müssen wir uns natürlich überlegen, wie wir damit umgehen. Mit den Gerichtsverfahren, die wir führen, sensibilisieren wir auch dafür, dass hier echte Probleme bestehen, damit die Politik darauf dann auch sauber reagieren kann. Wir transportieren über den legalen Betrug also mehr als nur das Beklagen eines Missstandes. Wir wollen konstruktiv diskutieren und agieren.

Frage: Mit dem aktuellen BGH-Urteil über die Beteiligung an den Bewertungsreserven rückt die Problematik des legalen Betrugs nun erneut in den Fokus der Öffentlichkeit…

Axel Kleinlein: Das ist auch gut und richtig so. Die Politik ist im Moment kaum fähig, sich tatsächlich um die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher zu kümmern. Da helfen die Gerichte, zumindest hier den Blick nochmal zu schärfen. Wir haben natürlich wieder das Problem der Weltmeisterschaft und genau die spannenden Dinge passieren erneut im Schatten des Fußballs. Nichtsdestotrotz gibt uns das auch die Möglichkeit, für unsere Sache zu werben. Der BGH hat uns nun ein Urteil gegeben, das man mit „1:1 mit Verlängerung“ umschreiben könnte, wenn man im Fußballerjargon sprechen will. Verlängerung, weil das Verfahren erst einmal an die Vorinstanz, also das Landgericht Düsseldorf, zurückverwiesen worden ist.

Das Tor für die Versicherungsbranche: Die Verfassungsmäßigkeit sieht der BGH beim LVRG allerdings leider noch immer als gegeben. Das sehen wir aber anders.

Das Tor für uns dagegen liegt in der fehlenden Transparenz im Handeln des Versicherungsunternehmens. Die Victoria Lebensversicherung, um die es in dem Verfahren geht, hat offensichtlich nach Ansicht des BGH nicht immer unbedingt alle Informationen so geliefert, wie es das Versicherungsunternehmen hätte tun sollen. Da müssen wir uns nochmal überraschen lassen, wie in der Verlängerung das Landgericht Düsseldorf damit umgeht.

Unter‘m Strich werden wir mit Sicherheit auch vom Landgericht Düsseldorf erneut ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass das Lebensversicherungsreformgesetz verfassungskonform wäre. Am Ende wollen wir zu dieser Fragestellung allerdings ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erreichen. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass dort festgestellt wird, dass es eben nicht verfassungskonform ist. Denn wir sind der Überzeugung, dass es Enteignung ist, was beim Lebensversicherungsreformgesetz gemacht wurde. Und dagegen werden wir weiter kämpfen und dafür sind wir auch streitbar.

Frage: Auch die Politik wird sich im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes noch einmal mit dessen Sinnhaftigkeit auseinandersetzen. Wo sollte aus Sicht des BdV nachgebessert werden?

Axel Kleinlein: Dieses Lebensversicherungsreformgesetz braucht selbst eine grundlegende Reformierung – im Grunde genommen ein Lebensversicherungsreformgesetzreformgesetz. Und das zeichnete sich ja auch ab, denn beim ursprünglichen Gesetzeswerk wurde schon eine Überprüfung nach vier, fünf Jahren geplant, um zu überprüfen. ob und wie es funktioniert.

Diese vier Jahre sind jetzt vorbei. Die ersten Ergebnisse der Evaluierung liegen vor. Was deutlich wird, ist, dass so gut wie alles aus diesem Gesetzeswerk hinterfragt wird. Was wir aber auch sehen können, ist, dass die Politik anscheinend daran denkt, die Versicherungsunternehmen, die schon in einer Schieflage sind, soweit zu unterstützen, dass eine Insolvenz etwas glimpflicher und glatter über die Bühne geht. Die Politik scheint hier auch schon mit dem Schlimmsten zu rechnen.

Frage: Beim LVRG geht es aber auch um die Provisionen und die Abschlusskosten…

Axel Kleinlein: Ganz genau! Mit einem lachenden, aber auch einem weinenden Auge sehen wir, dass sich beim Thema Provisionierung der Lebensversicherungsverträge etwas tut. Wir haben vor vier Jahren schon gesagt, dass das damalige Gesetzeswerk unfähig ist, die echten Missstände aufzugreifen und zu beheben. Mittlerweile hat die Politik verstanden, dass sie damals gepfuscht hat. Da wurde ja wirklich in Nacht- und Nebelaktionen, während des Achtelfinales der WM, das Gesetz nochmal geändert. Und das nicht zum Guten. Das soll jetzt repariert werden. Allerdings sind mittlerweile vier Jahre ins Land gegangen, in denen man mehr noch hätte tun können, wo man noch deutlich mehr hätte auffangen können. Jetzt hoffen wir natürlich, dass es zumindest heute eine vernünftige Lösung geben wird. Die politische Diskussion wird zeigen, wohin es geht.

Frage: Eigentlich sollte das Lebensversicherungsreformgesetz ja auch ein Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Ist das gelungen?

Axel Kleinlein: Es war eigentlich ein politisches Ziel beim LVRG, auch mehr Verbraucherschutz und mehr Verbraucherfreundlichkeit zu installieren – tatsächlich ist aber am Schluss nur etwas rausgekommen, was die Unternehmen schützen soll, so dass sie zum einen den legalen Betrug weiter betreiben können, und zum anderen nicht in Schieflagen geraten und pleitegehen. Das Ganze geschieht fast ausschließlich zulasten der Kundschaft. In Kleinigkeiten sind auch vernünftige Sachen umgesetzt worden – da konnten wir uns ausdrücklich durchsetzen. Die Politik hat uns auch gespiegelt, dass hier der Verbraucherschutz ganz maßgeblich mitgewirkt hat.

Nichtsdestotrotz geht’s jetzt darum, in der Nachjustierung dafür zu sorgen, dass auch die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aus dem Blickfeld geraten. Ich befürchte allerdings, dass in dem Moment, in dem die ersten Unternehmen tatsächlich pleitegehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Hintergrund rücken.  Die Politik wird versichererfreundlich handeln, damit die Unternehmen irgendwie überleben. Wir wissen ja aus Erfahrung: wenn es den Unternehmen schlecht geht, wird erstmal der Griff in die Tasche der Kundschaft gemacht, bevor womöglich Eigentümerinnen und Eigentümer – hier vor allem die Aktionäre – in die Verantwortung genommen werden.

Das wird demnächst eine harte Zeit werden für uns im Verbraucherschutz, wenn wir beim Lebensversicherungsreformgesetzreformgesetz unsere Spuren hinterlassen wollen. Aber ich bin da ganz optimistisch, dass wir mit der geballten Kraft aller Kolleginnen und Kollegen hier im BdV auch wirklich was bewegen können.

Wo sieht der BdV die größten Herausforderungen in der Altersvorsorge?

Axel Kleinlein: In der privaten Altersvorsorge haben wir ja eine Vielzahl an Baustellen, die kaum überhaupt noch zu schließen sind. Die gesetzliche Rente zeigt sich überraschend stabil und auch zukunftsfähig, das ist schön und freut uns sehr. Wer die gesetzliche Rente im Blick hat, kommt auch zu dem Schluss, die beste Förderung der Altersvorsorge ist zurzeit Lohnsteigerung, weil damit alle in der gesetzlichen Rente gewinnen. Das ist aber nicht unser Hauptthema als BdV. Wir schauen uns ja die kapitalgedeckte Altersvorsorge an und da müssen wir leider feststellen, dass die ganz alten Instrumente Kapitallebensversicherung und private Rentenversicherung nicht funktionieren – eben wegen des legalen Betrugs. Die Riester-Rente, Rürup-Rente und auch leider einige Instrumente der betrieblichen Altersvorsorge funktionieren daher auch nicht, weil sie an das klassische Geschäft angelehnt sind.

Wie also soll es weitergehen? Gemäß Koalitionsvertrag ist politisch gewollt, eine Art Standard-Riester zu entwickeln – eine Art bessere Riester-Rente als bisher. Das werden wir beim BdV natürlich intensiv verfolgen. Wir stellen uns hier auch gerne einer konstruktiven Diskussion. Angesichts dessen, wie die Politik sich hier der Versicherungswirtschaft an den Hals wirft, bezweifele ich allerdings, ob das Produkt gut wird, denn die deutsche Lebensversicherungswirtschaft war noch nie ein guter Partner, wenn es darum ging, funktionierende und nachhaltige Lösungen zu finden.

Vielleicht liegt der Schlüssel zu einer nachhaltigen Altersvorsorge aber auch in Brüssel. Denn noch in dieser Legislaturperiode will ja Herr Juncker mit dem PEPP, dem Pan European Personal Pension Product, ein neues Altersvorsorgeprodukt auf den Weg bringen. Das haben wir bisher auch sehr optimistisch begleitet. Hier soll als Aufsichtsbehörde dann nicht eine deutsche, französische oder spanische Aufsichtsbehörde geradestehen, sondern die europäische. Das ermöglicht natürlich nochmal ganz andere Ansätze, wie solche Produkte ausgestaltet werden können. Ich bin sehr neugierig, was sich da in den kommenden Monaten tut. Es gibt wohl schon die ersten Unternehmen, die in den Startlöchern sitzen, um hier Ideen und Produkte zu entwickeln – spannenderweise keine Versicherungsunternehmen, zumindest keine deutschen. Die möchten anscheinend weiterhin an dem alten Prinzip der deutschen Lebensversicherung festhalten.

Frage: Wo ist denn dann die Zukunft der deutschen Lebensversicherungsunternehmen?

Axel Kleinlein: Ich habe leider den Eindruck, die deutsche Lebensversicherungswirtschaft will weiterhin auf Teufel komm raus den legalen Betrug vorantreiben und sieht das als den Kern ihres Geschäfts an. Schade, denn Lebensversicherung kann mit Sicherheit auch gut und fair gestaltet werden. Aber leider hat es die deutsche Lebensversicherungswirtschaft nie geschafft zu beweisen, dass sie es kann. Die deutschen Lebensversicherer bleiben den Beweis schuldig, dass sie das Geschäft mit der Altersvorsorge überhaupt beherrschen.

Quelle Interview: Mit freundlicher Genehmigung des Bund der Versicherten

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